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Wir ergreifen die Maßnahmen für eine zeitlich unbestimmte Stillegung von Flächen und Gebäuden, auch um diese später besser vermarkten oder verwerten zu können.
In dieser Zeit steht die gesamte Fläche oder das Gebäude leer, ohne Umbau-, Sanierungs-, oder Modernisierungsarbeiten.
Wir setzen die technischen Anlagen still, entleeren die Rohranlagen, passen die Energieverträge an, kündigen die Dienst- leistungsverträge, sichern das Objekt ab, beantragen den Grundsteuererlass.
Wir halten das Objekt in einem Zustand, der die spätere Vermarktung ermöglicht. Wir führen gelegentlich Reinigungen durch, lüften und betreiben Grundbeheizung im Winter, halten die Gehwege für Verkehrssicherung in Stand, füllen Wasser in die Bodenabläufe sowie in die Ausgüsse, Spülbecken, etc.
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